Ab 1. Januar 2022 auch für Neurodermitis-Patienten: Vertrag zur Versorgung der Schuppenflechte wird erweitert

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.

Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben ihren seit April 2019 geltenden bundesweiten Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patientinnen und…

Quelle: www.fr.de via Google News

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